Leistungen

Gutachten

Verkehrswertgutachten

  • für An- und Verkäufe privater und gewerblicher Kunden
  • für Gerichte (z.B. Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren, Eigentümerauseinandersetzungen)
  • für steuerliche Zwecke (z.B. Erbfälle nach dem Erbschaftssteuergesetz ErbStG)
  • zur Bestimmung von Einlage- und Entnahmewerten sowie Aufteilung in Boden- und Gebäudewertanteil​

Beleihungswertermittlungen

  • für Finanzierungen und Beleihungen

Bewertung von Rechten und Belastungen (z.B. Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch) 

 

Objektarten

  • Gewerbeimmobilien (z.B. Bürohäuser, Fachmärkte, Hotels, Sozialimmobilien, Produktions- und Lagerhallen, Logistikobjekte)
  • Wohnimmobilien (z.B. Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, Mehrfamilienwohnhäuser
  • gemischt genutzte Immobilien (z.B. Wohn- und Geschäftshäuser)
  • unbebaute Grundstücke 

 

Für die Wertermittlung erforderliche Unterlagen

 

Zur Erstellung des Verkehrswertgutachtens sind Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt erforderlich, die in der Regel durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Unterlagen können auch durch den Sachverständigen bei Ausstellung einer entsprechenden Eigentümervollmacht beschafft werden. 

 

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Unterlagen zum Gebäude: Baujahr, Baubeschreibungen, Baugenehmigungen, Lageplan,                            Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Angaben zu Sanierungen und Modernisierungen, Angaben zu verdeckten Baumängeln/Bauschäden, vorhandene Bausubstanzuntersuchungsberichte
  • Energieausweis
  • Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
  • Berechnung der Bruttogrundflächen und des Bruttorauminhalts
  • aktuelle Aufstellung über Mieten, Kopien der Mietverträge und der letzten Mietanpassungen
  • bei Wohn- und Teileigentum: Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Hausverwalterabrechnungen, Wirtschaftspläne und Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre
  • bei dinglichen Rechten und Belastungen: Eintragungsbewilligungen, Erbbaurechtsverträge, etc.
  • Auskünfte aus dem Altlastenverzeichnis, Altlastenuntersuchungs-berichte falls vorhanden
  • Nachweis über den Brandschutz (bei gewerblich genutzten Objekten)
  • Eigentümervollmacht für Einsicht in das Grundbuch und in die Bauakten bei                                                              der zuständigen Baubehörde 

 

Druckversion | Sitemap
© Sachverständigenbüro Georg Stiegeler

Anrufen

E-Mail