Erbschaftssteuer sparen
- Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach
dem Verkehrswert der Immobilie.
- Der Verkehrswert wird vom Finanzamt nach einem
pauschalen Verfahren ermittelt.
- Dabei werden spezielle wertmindernde Faktoren
nicht berück-sichtigt.
- Folge: zu hoher Verkehrswert - zu hohe
Steuer.
Nachweis des niedrigen gemeinen Werts durch ein
Verkehrswertgutachten
- Die Wertermittlung des Finanzamts erfolgt auf der
Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG).
- Nach § 198 des Gesetzes kann der Steuerpflichtige
einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen.
- Dazu muss in der Regel ein Wertgutachten eines
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorgelegt werden.
- Mit § 198 können Steuerschuldner somit völlig
legal Steuern sparen.
§ 198Nachweis des
niedrigeren gemeinen Werts
Weist der Steuerpflichtige
nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen. Für den Nachweis des
niedrigeren gemeinen Werts gelten grundsätzlich die auf Grund des § 199 Abs. 1 des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften.
Größtes Sparpotenzial
- Erfahrungsgemäß sind vor allem große
Gewerbeimmobilien von den Fehlbewertungen betroffen.
- Auch ältere Gewerbeimmobilien werden wegen ihrer
Besonderheiten i.d.R. falsch bewertet.
- Besonderheiten sind Instandhaltungsrückstände,
Baumängel/ Bauschäden, rechtliche Belastungen (Nießbrauch, Geh- und Fahrtrechte), Altlasten.
- Sparpotenzial bei kleineren Immobilien nur dann,
wenn die Freibeträge niedrig sind.
Was können wir für Sie tun?
- Wir überprüfen die Bewertung des
Finanzamts.
- Wir zeigen Schwachpunkte in der Bewertung
auf.
- Wir ermitteln den Verkehrswert nach § 194
BauGB.
- Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
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