Aktuelles

 

Erbschaftssteuer sparen

  • Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie.
  • Der Verkehrswert wird vom Finanzamt nach einem pauschalen Verfahren ermittelt.
  • Dabei werden spezielle wertmindernde Faktoren nicht berück-sichtigt.
  • Folge: zu hoher Verkehrswert - zu hohe Steuer.

 

 

Nachweis des niedrigen gemeinen Werts durch ein Verkehrswertgutachten

  • Die Wertermittlung des Finanzamts erfolgt auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG).
  • Nach § 198 des Gesetzes kann der Steuerpflichtige einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen.
  • Dazu muss in der Regel ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorgelegt werden.
  • Mit § 198 können Steuerschuldner somit völlig legal Steuern sparen.

 

§ 198Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Weist der Steuerpflichtige nach, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert, so ist dieser Wert anzusetzen. Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gelten grundsätzlich die auf Grund des § 199 Abs. 1 des Baugesetzbuchs erlassenen Vorschriften.

 

 

Größtes Sparpotenzial

  • Erfahrungsgemäß sind vor allem große Gewerbeimmobilien von den Fehlbewertungen betroffen.
  • Auch ältere Gewerbeimmobilien werden wegen ihrer Besonderheiten i.d.R. falsch bewertet.
  • Besonderheiten sind Instandhaltungsrückstände, Baumängel/ Bauschäden, rechtliche Belastungen (Nießbrauch, Geh- und Fahrtrechte), Altlasten.
  • Sparpotenzial bei kleineren Immobilien nur dann, wenn die Freibeträge niedrig sind.

 

 

Was können wir für Sie tun?

  • Wir überprüfen die Bewertung des Finanzamts.
  • Wir  zeigen Schwachpunkte in der Bewertung auf.
  • Wir ermitteln den Verkehrswert nach § 194 BauGB.
  • Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

 

 

 
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© Sachverständigenbüro Georg Stiegeler

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